Änderungen am FSM gehen zulasten der Betroffenen
Der Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) ist ein Unterstützungssystem für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. Seit 2013 können Betroffene niedrigschwellig und bedarfsgerecht Sachleistungen beantragen, um die Folgen des sexuellen Missbrauchs bewältigen zu können.
Anfang 2025 wurden die Rahmenbedingungen für den FSM geändert. Das hat zur Folge, dass vor allem finanziell benachteiligte Betroffene vom niedrigschwelligen staatlichen Hilfesystem ausgeschlossen werden.
Die bundes- und landeskoordinierenden Stellen von spezialisierten Fachberatungsstellen kritisieren die Änderungen und haben eine gemeinsame Stellungnahme verfasst. Als Mitglied in den Verbänden BKSF, bff, BAG FORSA und DGfPI unterstützt der Frauennotruf Heidelberg die Stellungnahme und die Forderung der Verbände.
Hier geht’s zur Stellungnahme der Verbände.
Auch der Betroffenenrat bei der UBSKM hat sich zu den Änderungen geäußert. Zur Stellungnahme des Betroffenenrats.
Ausführliche Informationen zu den Änderungen am FSM finden Sie auf der Homepage des Fonds Sexueller Missbrauch.