Symbolbild zum Verlinken in die Kategorie "Presse und Stellungnahmen"
,

Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Pressemitteilung des Frauennotrufs zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November


Der 25.11. ist 1999 von den Vereinten Nationen zum Internationalen Gedenktag gegen Gewalt an Frauen ausgerufen worden. Gewalt gegen Frauen ist nach wie vor Alltagsrealität für viele Frauen und Mädchen:

Jede 7.-8. Frau erlebt in Deutschland eine Vergewaltigung, mehr als jede zweite sexuelle Belästigung. Jede vierte Frau erfährt körperliche oder sexualisierte Gewalt in der Partnerschaft. Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind doppelt so häufig betroffen.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (Hellfeld) zeigte einen weiteren Anstieg von sexualisierter Gewalt im Jahr 2019:

  • 14.493 Betroffene von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen, davon erlebten 3.027 Frauen diese in der Partnerschaft.
  • 51 Frauen wurden von ihren Partnern zur Prostitution gezwungen
  • 777 Frauen wurden getötet, davon 301 Frauen durch den Partner

Der 25.11. ist ein erneuter Appell an die Gesellschaft deutlich mehr Verantwortung zu übernehmen, um sexualisierte Gewalt zu verhindern.

Im Jahr 2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die so genannte Istanbul-Konvention, in Deutschland in Kraft. In ihrer Präambel erkennt die Istanbul Konvention die Tatsache an, dass Gewalt gegen Frauen Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben. Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten Verpflichtungen zur Prävention, Intervention und der Unterstützung bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen und zur Bestrafung der Täter und Täterinnen. Mit dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention haben alle Frauen in Deutschland, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, das Recht auf spezialisierte Hilfen, die gut erreichbar und für sie barrierefrei zugänglich sind. Dieses Recht auf Schutz und Unterstützung wird bislang nur unzureichend umgesetzt.

Wir schließen uns der Forderung des Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) an die Bundesregierung an, eine einheitliche Gesamtstrategie zu entwerfen und dringend notwendige personelle und finanzielle Mittel bereitzustellen.

Wir fordern zudem:

  • eine Erweiterung der geschlechtsspezifischen Präventionsarbeit, um nachhaltig die Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt zu bekämpfen. Dafür benötigen wir als Gesellschaft neue Rollenbilder und ebenso eine feministische Jungenarbeit.
  • einen Ausbau der spezialisierten Fachberatungsstellen (bei sexualisierter Gewalt) mit barrierefreiem Zugang
  • Schutzwohnungen für Frauen aus der rituellen/organisierten Gewalt
  • ein Gewaltschutzkonzept für Frauen und Mädchen mit Einschränkungen und Behinderungen
  • einen besonderen Schutz von gewaltbetroffenen migrierten und geflüchteten Frauen

Wenn wir (sexualisierte) Gewalt beenden wollen, müssen wir uns alle für ein selbstbestimmtes Leben gegen sexualisierte und jede Form von Gewalt einsetzen. Immer und überall wo wir uns begegnen, arbeiten, lernen, feiern oder austauschen, dürfen wir nicht mit unseren Anstrengungen nachlassen, (sexualisierte) Gewalt aufzuzeigen und uns gegen sie zu stellen.