Forderungen zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes

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Das Gewalthilfegesetz ist in Deutschland im Februar 2025 in Kraft getreten und beinhaltet einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder ab 2032. Bereits ab 2027 soll es ein bedarfsgerechtes Hilfesystem geben, das vom Land Baden-Württemberg gebündelt für alle Bundesländer auf- und ausgebaut werden soll.

Das Bündnis zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Baden-Württemberg hat für die Umsetzung diverse Forderungen aufgestellt. Der Frauennotruf Heidelberg ist als Mitgliedsorganisation der Landesarbeitsgemeinschaft feministischer Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt an Frauen*, Mädchen* und Jungen* in Baden-Württemberg Teil des Bündnisses. Lesen Sie hier die Stellungnahme und erfahren Sie, was wir bezüglich der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes fordern. Sie möchten die Stellungnahme herunterladen? Dann klicken Sie unten auf das Bild.