Fachtagung:„Alles was Recht ist“
- Opferschutz inTheorie & Praxis am 31. Oktober 2008 von 9.30 - 18.00 Uhr
im Seminarzentrum der SRH · Bonhoefferstraße 12 · 69123 Heidelberg Schirmherrin Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
Der Frauennotruf Heidelberg berät und betreut seit 30 Jahren Frauen und Mädchen, die Opfer von Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch in der Kindheit oder/und sexueller Belästigung geworden sind. Viele der Betroffenen sind traumatisiert. Einige von ihnen zeigen die Täter an. Das Ermittlungs- und Strafverfahren wird oft als große Belastung erlebt.Die Rechte der Opfer von Gewalttaten im Strafverfahren werden im Opferschutzreformgesetz geregelt, das in den letzten Jahren erheblich verbessert wurde. In unserer Fachtagung „Alles was Recht ist“ werden kompetente und praxiserprobte Referentinnen und Referenten über den aktuellen Stand von Opferrechten und Opferschutz informieren. Gemeinsam mit den am Strafverfahren Beteiligten wollen wir Ideen entwickeln, wie der Opferschutz vor Ort weiter entwickelt und noch besser verankert werden kann. Die Fachtagung soll ein Anstoß für eine kontinuierliche Zusammenarbeit der Opferschutzeinrichtun-gen mit den Polizei- und Justizbehörden sein.
Programm:
9.30 Begrüßung: Dr. Angelika Sturny, Vorstand Frauennotruf Heidelberg
e.V.
Dr. Eckart Würzner, Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg
Prof. Dr. Günter H. Seidler, Leiter der Sektion Psychotraumatologie der Psychosomatik HD
10.15 Vortrag: Angelika Treibel: „Manchmal sind es nur Kleinigkeiten“Angelika Treibel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der Sektion Traumatologie in der Psychosomatischen Klinik Heidelberg. Sie referiert über eine laufende Interview-Studie, in der Frauen zu ihren Erfahrungen mit Einrichtungen der Strafverfolgung und Opferversorgung befragt werden.
11.00 - 11.30 Pause
11.30 Vortrag: Friesa Fastie: „Opferschutz im Strafverfahren“Friesa Fastie ist Diplom-Soziologin, Sozialarbeiterin und Leiterin des Instituts „Recht würde helfen“ in Berlin. Sie ist Autorin des gleichnamigen Fachbuchs, außerdem des wegweisenden “Zeuginnen der Anklage: die Situation sexuell missbrauchter Mädchen und junger Frauen vor Gericht.”
12.30 - 14.00 Mittagspause
14.00 - 15.30 Workshops (WS)
15.30 - 16.00 Pause
16.00 - 17.30 Workshops (WS)
17.30 - 18.00 Ausblick im Plenum
Workshops:
WS 1: “Strafrechtliche Aspekte des Opferschutzes im Ermittlungs- und Strafverfahren”
Thomas R. J. Franz ist Fachanwalt für Strafrecht, erfahrener Opferanwalt und offzieller Vertreter des Weißen Rings in Deutschland.
Die Opfer von Kriminalität und Gewalt rücken immer stärker in den Blickpunkt gesellschaftlicher Verantwortung. Politik, Justiz und Verwaltung werden sich zunehmend ihrer Verpflichtung bewußt, den Opfern zumindest die gleiche Aufmerksamkeit und Beachtung zukommen zu lassen, wie sie den Straftätern seit jeher zu Teil wird. Ziel des Workshops ist die Darstellung der strafprozessualen Möglichkeiten, mit denen sowohl die Interessen des Opfers als auch dessen Schutz im Strafverfahren durchgesetzt werden können, um insbesondere eine erneute Viktimisierung zu vermeiden.
WS 2: “Sozialrechtliche Aspekte des Opferschutzes im Strafverfahren”
Heidrun Süß ist Fachanwältin für Sozialrecht - eines der juristischen Fachgebiete, die sich AnwältInnen bis heute außerhalb der universitären Ausbildung eigenständig aneignen müssen.
Wir sprechen über das Opferentschädigungsgesetz unter Berücksichtigung der be-sonderen Problematik bei Sexualdelikten wie sexuellem Missbrauch von Kindern, sexueller Nötigung und Vergewaltigung.
WS 3: “Psychische Aspekte im Ermittlungs- und Strafverfahren”
Kirsten Stang ist Oberstaatsanwältin und hat gemeinsam mit Prof. Dr. med. Ulrich Sachsse das Fachbuch „Trauma und Justiz“ veröffentlicht.
Zunächst soll aufgezeigt werden, welche Auswirkungen ein Trauma auf das Opfer haben kann. Gemeinsam mit den Teilnehmern sollen auf dieser Basis die Bereiche erarbeitet werden, die besonders problematisch für das Opfer sein und zu einer Retraumatisierung führen können. Unter Berücksichtigung des Zwecks des Strafverfahrens sollen die durch die Opferrechtsreformgesetze geschaffenen Lösungsansätze kritisch beleuchtet werden. Der Workshop will den Teilnehmern den Blick dafür öffnen, wo die Justiz im Rahmen der bestehenden Gesetze selbst Mechanismen zur Verhinderung einer Retraumatisierung entwickeln und nutzen kann. Zudem soll geklärt werden, ob es Bereiche gibt, in denen der Gesetzgeber aufzufordern ist, die Regelungen zum Opferschutz im Strafprozess auszuweiten ohne dabei den Zweck des Strafverfahrens zu gefährden.
WS 4: “Praktische Umsetzung des Opferschutzes am Beispiel Freiburg - neue Wege”
Laura Wall ist Diplom Psychologin und Leiterin von Frauenhorizonte – gegen sexuelle Gewalt e.V Freiburg.
Konrad Rotzinger ist Kriminalhauptkommissar und lehrt an der Akademie der Polizei Baden-Württemberg im Fachbereich Kriminalitätsbekämpfung.
Beide Institutionen pflegen eine langjährige Zusammenarbeit und können dadurch spannende und weiterführende Erfahrungen im Umgang mit allen praktischen Aspekten des Opferschutzes
vermitteln.

